Verbrennung von Reißig und Pflanzen
Zwingend zu beachten:
Garten- und Pflanzenabfälle gehören grundsätzlich in die Biotonne oder können zum Wertstoffhof gebracht werden.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist die Ausnahme. Trockenes Reisig kann außerhalb der Ortslage auf dem Grundstück, wo es anfällt auch verbrannt werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden:
- mindestens 2 Werktage vorher anmelden (06684/960511)
- genaue Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück) ist zwingend mitzuteilen
- Grund des Feuers ist anzugeben (was wird verbrannt)
- Aufsichtsperson mit Telefonnummer (muss erreichbar sein)
- nur bei trockenem Wetter (keine Waldbrandgefahr) und nur tagsüber an Werktagen
- Mindestabstände zu Gebäuden, Fernstraßen, Schutzzonen müssen eingehalten werden.
> Erfolgt die Anmeldung nicht rechtzeitig, ist das Verbrennen untersagt.
> Das Feuer ist dauernd zu beaufsichtigen.