Verbrennung von Reisig und Pflanzen

Zwingend zu beachten:
Garten- und Pflanzenabfälle gehören grundsätzlich in die Biotonne oder können zum Wertstoffhof gebracht werden.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist die Ausnahme. Trockenes Reisig kann außerhalb der Ortslage auf dem Grundstück, wo es anfällt auch verbrannt werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden:

  • zwischen der Anmeldung Feuer und Verbrennung müssen 2 Arbeitstage liegen
  • genaue Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück) ist zwingend mitzuteilen
  • Grund des Feuers ist anzugeben (was wird verbrannt)
  • Aufsichtsperson mit Telefonnummer (muss erreichbar sein)
  • nur bei trockenem Wetter (keine Waldbrandgefahr) und nur tagsüber an Werktagen
  • Mindestabstände zu Gebäuden, Fernstraßen, Schutzzonen müssen eingehalten werden.

Anmeldung Feuer ONLINE:

Verbrennung pflanzlicher Abfälle Nüsttal (ekom21.de)

Bei telefonischer Anmeldung (06684 960517), bitte Flur und Flurstück mitteilen.