Stellenausschreibung für das Ehrenamt der Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson (w/m/d)

Die Gemeinde Nüsttal sucht engagierte Bürger/innen für das Ehrenamt der
• Schiedsperson und
• Stellvertretenden Schiedsperson
Was ist das Schiedsamt, was sind Schiedspersonen?
Schiedspersonen haben die Aufgabe Streitschlichtungsverfahren (z.B. bei
Nachbarschaftsstreitigkeiten) durchzuführen und so die Gerichte zu entlasten. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung und wird vom Amtsgericht bestätigt.
Ihre Aufgaben:
Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zur außergerichtlichen
Streitbeilegung. Dies betrifft insbesondere:
• Nachbarschaftsstreitigkeiten
• Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung (Privatklagedelikte)
• Bedrohung und Sachbeschädigung
• Vermittlung zwischen den Parteien zur Vermeidung gerichtlicher
Auseinandersetzungen
Als stellvertretende Schiedsperson unterstützen Sie die Schiedsperson und
übernehmen deren Aufgaben im Verhinderungsfall.
Voraussetzungen:
Nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG) sollten Bewerber:innen:
• zwischen 30 und 75 Jahren alt sein,
• in der der Gemeinde Nüsttal wohnen,
• die Fähigkeit zur neutralen und sachlichen Konfliktlösung besitzen,
• über Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
verfügen
• Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, aber Interesse an rechtlichen
Themen ist von Vorteil. Schiedsperson kann nicht sein, wer geschäftsmäßig
fremde Rechtsangelegenheiten betreibt, z.B. Richter, Staatsanwälte,
Rechtsanwälte, Notare. Auch bei der Polizei im Vollzugsdienst tätige Beamten
können nicht gewählt werden.
Sie haben Interesse?
Dann richten Sie Ihre formlose Bewerbung mit kurzem Lebenslauf bitte bis zum
24.10.2025 an
Gemeinde Nüsttal
Schulstraße 19
36167 Nüsttal oder
Per Mail: gemeinde@nuesttal.de