Pflichten der Hundehalter
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über Hundekot, vermehrt im Ortsteil Rimmels rund um die Bushaltestelle.
Hundehalter haben die Notdurft ihres Tieres aufzusammeln und entsprechend zu beseitigen.
Dazu gibt es auch einschlägige Gerichtsurteile:
Hundehalter sind für ihre Tiere verantwortlich – und zwar auch für deren Hinterlassenschaften. Wer seine Hunde frei laufen lässt, nimmt jedenfalls in Kauf, dass das Tier seine Notdurft auf fremden Grundstücken verrichtet. Und deshalb muss der Halter im Zweifel auch für die Beseitigung der Hundehaufen aufkommen. Das Landgericht Berlin unterstützt ausdrücklich diese Pflichten (Az.: 35 O 251/16).
Auf öffentlichen Wegen, auf Wiesen und Äckern ist Hundekot grundsätzlich wegzuräumen.
Zudem leinen manche Hundebesitzer ihre Hunde unkontrolliert ab und lassen sie dann leider oft auf fremden Grundstücken freilaufen. Unter Umständen werden hier Tiere aufgeschreckt und Kinder, die spielen, verängstigt.
Für die Grundstückseigentümer ist es definitiv nicht zumutbar, wenn fremde Hunde auf ihrem Grundstück koten oder frei herumlaufen.
