Meldepflicht für Hundehalter

Aufgrund vermehrter Nachfragen weist der Gemeindevorstand der Gemeinde Nüsttal darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Nüsttal alle Hundehalter dazu verpflichtet sind, ihren Hund bei der Gemeinde Nüsttal anzumelden. Dies gilt sowohl für den ersten als auch für jeden weiteren Hund.

Alle Hundebesitzer, die ihrer Meldepflicht als Hundehalter bisher noch nicht nachgekommen sind, werden gebeten, dies bis zum 31.08.2023 über einen Online-Antrag (Onlinedienste Steuern & Gebühren | Gemeinde Nüsttal (nuesttal.de)) auf der Webseite der Gemeinde Nüsttal oder persönlich im Rathaus zu tun.

Der Gemeindevorstand