Aktuell: Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

Aufgrund der aktuellen Witterungslage möchten wir  die Anlieger darauf aufmerksam machen, dass bei Schneefall die Gehwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen und – bei Schneeglätte – so zu bestreuen sind, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Der Schnee von den Grundstücken (Parkplätzen) der Anlieger darf nicht auf die Straße geschoben werden, sondern ist auf den Grundstücken zu abzulagern. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Nüsttal sowohl die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke grundsätzlich zum Schneeräumen und Streuen des Gehweges verpflichtet.

Der einseitige Gehweg ist im Jahr 2021 von den Anliegern der Grundstücke zu räumen und notfalls zu bestreuen, deren Hausnummern mit einer ungeraden Zahl (1, 3, 5 usw.) endet.