Beantragung von Briefwahlunterlagen noch bis 10.03.2026 möglich!
1. Online-Briefwahlantrag
Der Online-Briefwahlantrag für die Kommunalwahlen steht Ihnen bis zum 10.03.2026 (23:59 Uhr) zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.
2. Formlos per E-Mail
Zudem können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail an sarah.mannert@nuesttal.de beantragen. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben:
- Vollständiger Name
- Straße Hausnummer
- PLZ
- Geburtsdatum
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)
- ggf. abweichende Versandanschrift
3. Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2026 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.
4. Persönlich im Bürgerbüro
Bis zum 10. März 2026, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten ohne Termin persönlich im Bürgerbüro beantragen.
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen.
