Bestellung von Brennholz für die Nachbarberechtigten für das Jahr 2026

Im Oktober 2025 tagte der Ausschuss für Umwelt, Fremdenverkehr, Landwirtschaft und Forsten.

Der Ausschuss hat beschlossen, 10 Raummeter Brennholz pro Nachbarrecht überwiegend im Wald des jeweiligen Ortsteiles zur Verfügung zu stellen.

Die Bestelllisten und die in der Sitzung vorgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Selbsterklärung und Sicherheitshinweisen für Aufarbeitung Nachbarrechts- und Polterholz sowie eine Karte mit eingezeichneten Rettungspunkten liegen ab sofort bei den Ortsvorstehern. Die unterschriebenen AGB sind zur Verlosung im Frühjahr 2026 mitzubringen.

Die Berechtigten von Oberaschenbach können ihr Brennholz direkt bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten bestellen und sich hier die AGB sowie die Karte abholen.

Außerdem können unter folgendem Link die AGB mit Selbsterklärung sowie die Karte mit den Rettungspunkten runter geladen werden:

Forstwirtschaft | Gemeinde Nüsttal

Die Nachbarberechtigten werden gebeten, ihre Bestellung bis zum

28.11.2025

bei den Ortsvorstehern zu tätigen.

Der Ausschuss hat beschlossen, auch in 2026 das NB-Holz nur in Form von Polterholz zur Verfügung zu stellen.

Die Polter werden ortsweise verlost, fehlende Mengen werden durch Polter in anderen Ortsteilen ausgeglichen.

Die Gebühr für die Aufarbeitung und das Rücken konnte von 21,40 € auf 20,50 €/Raummeter gesenkt werden. Der Holzwert für Polterholz, für die über das Nachbarrecht hinaus bereit gestellte Menge, beträgt 35,00 €/Raummeter für Laubholz und 20,00 €/Raummeter für Nadelholz.